Zühlke Architektur

 

Architekturbüro Ulrich Zühlke, Aubstadt

 

 

 

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Zühlke Architektur

Dipl. Ing. (FH) Architekt Ulrich Zühlke

Hauptstrasse 11

D-97633 Aubstadt

 

Telefon und Fax: 09761/5550

Mail: Ulrich.Zuehlke@T-Online.de

 

Im Folgenden: Antworten auf wesentliche Fragen zum Thema Bauen, Kosten, Architekten und Leistungen...

 

 

 

Was ist ein Architekt?

 

Die Aufgabe des Architekten ist insbesondere die gestalterische, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken.

Zu den Aufgaben gehören außerdem die Beratung des Auftraggebers in den mit der Planung und der Durchführung des Objektes zusammenhängenden Fragen.

 

 

 

Was leistet der Architekt und was kostet er?

 

Der Architekt berät und organisiert seinem Auftrag entsprechend.

Er entwirft, konstruiert, sondiert und detailliert. Er holt Angebote ein, prüft sie kritisch, überwacht die Bauausführung und rechnet ab.

 

In der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wird das Leistungsbild folgendermaßen gegliedert:

(Zahlenangaben: Bewertung der Grundleistungen in v. h. der Honorare)

Grundlagenermittlung (3)

(Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung)

Vorplanung (7)

(Projekt- und Planungsvorbereitung / Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe)

Entwurfsplanung (11)

(System- und Integrationsplanung / Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe)

Genehmigungsplanung (6)

(Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen)

Ausführungsplanung (25)

(Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planlösung)

Vorbereitung der Vergabe (10)

(Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen)

Mitwirkung bei der Vergabe (4)

(Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe)

Objektüberwachung (31)

(Überwachen der Ausführung des Objektes)

Objektbetreuung und Dokumentation (3)

(Überwachung und Dokumentation)

 

Die Honorarkosten variieren je nach Objektgröße und individuellen Ausführungs- bzw. Leistungswünschen.

In der Regel liegen jedoch beispielsweise die Kosten für die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4) bei ca. 2,7% der Gesamtbausumme. 

 

 

 

Wie steht der Architekt zum Bauherrn?

 

Der freischaffende Architekt ist nicht nur Beauftragter und honorierter Planer; er ist auch Berater und Treuhänder seines Bauherrn, dem er sein gesamtes, durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur Verfügung stellt.

Er setzt die Vorstellungen seines Bauherrn in Pläne um, berät ihn ggf. bei der Grundstückssuche, entwickelt in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn ein Programm und betreut ihn bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens.

Der Architekt wahrt die Belange des Bauherrn in jeder Hinsicht; warnt ihn vor Fehlentscheidungen und schützt ihn vor Übervorteilungen.

Dieses Vertrauensverhältnis setzt Toleranz von beiden Seiten voraus.

Es setzt auch die organisatorische und finanzielle Unabhängigkeit des Architekten von der Baudurchführung voraus. Nur wenn der Architekt zwischen seinem Bauherrn und den ausführenden Firmen steht, kann er die Interessen des Bauherrn und die Belange des Objektes sachgemäß vertreten.

 

Lassen Sie den Architekten genügend Zeit zur Planung.

Freunden Sie sich mit der Entwurfsidee an, lassen Sie sich die Intentionen erklären und ändern Sie nichts mehr, wenn der Bauplan eingereicht ist.

Ein großer Teil von Fehlern und Kostensteigerungen am Bau resultieren aus Folgeentscheidungen nachträglicher Änderungen.

 

 

 

Macht sich das Architektenhonorar bezahlt?

 

In jedem Fall. Denn für einen geringen Teil der Gesamtherstellungskosten erhält der Bauherr das ganze Know-how; alles, was der Architekt an Erfahrung, Praxis, Organisationstalent, Koordinationsvermögen, technischem Wissen, künstlerischer Intuition, Materialkenntnissen und Behördenroutine zu bieten hat.

 

Mit dem Architektenhonorar müssen alle Kosten seines Büros gedeckt werden. Das Honorar ist nicht Gewinn, sondern Umsatz.

Es richtet sich nach den anrechenbaren Kosten des Objektes und nach den Honorarzonen der Gebührenordnung HOAI.

 

 

 

Ist der Architekt am günstigen Bauen interessiert?

 

Seine Treuhänderstellung verpflichtet ihn dazu.

Die Kosten werden vom Architekten ermittelt und sind vom Bauherrn zu genehmigen. Mehrkosten treten in erster Linie bei Änderungen am Bauprogramm auf. Der Architekt bemüht sich in dem ihm vorgegebenen Rahmen um optimale Ergebnisse.

Die beste Empfehlung für den Architekten ist das qualitätsvolle und kostengünstige Werk.

 

 

 

Trägt der Architekt auch Verantwortung gegenüber der Gesellschaft?

 

Der Architekt wirkt an der Gestaltung der Umwelt des Menschen mit.

Dabei hat er die Aufgabe zu planen, Abläufe der Planung und der Ausführung als einzelner oder in der Gruppe zu lenken und aufeinander abzustimmen.

Der Architekt muss bei seiner Arbeit die Lebensbedürfnisse des Einzelnen und die der Gesellschaft berücksichtigen. Die Lösung der ihm gestellten Aufgabe ist deshalb stets ein Teil einer größern, der Gesellschaft dienenden Ordnung anzusehen.

 

 

 

Genügt zum Bauen nicht der Bauunternehmer allein?

 

Ohne Pläne kann auch er nicht bauen. Wo er sie anfertigen lässt, weiß der Bauherr nicht. Vielleicht plant der Unternehmer selbst.

Dann hat der Bauherr keinen unabhängigen Berater mehr, der frei von Lieferinteressen ist.

 

Auch Architekten haben schon manches verpatzt (die Fehler anderer Berufe sind weniger sichtbar), doch die Masse miserabler Bauten geht auf das Konto unausgebildeter "Planer" aller Sparten.

Es gibt tatsächlich keine zeitgenössischen Beispiele guter Architektur ohne Architekten. Ähnlich verhält es sich mit der Innenarchitektur, der Garten- und Landschafts- sowie der städtebaulichen Planung.

Auch hier ist der Fachmann nicht zu ersetzen.

 

 

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